Barrierefreiheitserklärung
1. Einleitung und Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain www.steinemann-moebel.de veröffentlichte Internetangebot der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH. Ziel ist es, dieses Angebot im Einklang mit den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Die Erklärung erfolgt auf Grundlage des § 3 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 und den technischen Anforderungen der DIN EN 301 549.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar.
3. Methode der Bewertung
Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer Selbstbewertung anhand der Anforderungen der EN 301 549 der Richtlinien WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA
Letzte Überprüfung: 24.06.2025
4. Zugängliche Inhalte und bestehende Barrieren
4.1 Zugängliche Inhalte
Folgende Inhalte und Funktionen sind gemäß den geltenden Standards barrierefrei umgesetzt:
- Strukturierter HTML-Code
- Einheitliche und konsistente Navigationsstruktur auf allen Seiten
- Responsives Design, das eine optimierte Darstellung und Bedienbarkeit auf verschiedenen Endgeräten gewährleistet
4.2 Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte dieses Webangebots sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Die folgenden Punkte konnten bislang nur eingeschränkt oder noch nicht umgesetzt werden.
Begründung:
Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Betroffen sind insbesondere folgende Aspekte:
- Fehlende oder unvollständige Alternativtexte für Grafiken und Bilder
- Semantisch korrekten Überschriften, Listen und Tabellen
- Nicht durchgängig aussagekräftige und kontextbezogene Linktexte
- Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit einzelner Elemente (z. B. interaktive Slider, eingebundene Kartenmodule)
- Unzureichend sichtbarer Tastaturfokus bei der Navigation mittels Tastatur
- Formularfelder, die nicht vollständig beschriftet oder nicht logisch gruppiert sind
- Eingeschränkte Kompatibilität mit Screenreader-Technologien, insbesondere bei komplexeren Inhalten
- Nicht ausreichende Farb- und Kontrastverhältnisse bei bestimmten Gestaltungselementen
- Fehlende Sprungmarken zur schnelleren Navigation innerhalb der Seitenstruktur
- Ältere PDF-Dokumente, die nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente entsprechen
- Ältere Videos ohne Untertitel, Audiodeskriptionen oder Texttranskripte
- Eingebundene Inhalte Dritter (z. B. Karten, Chatbots), deren Barrierefreiheit außerhalb unseres Einflussbereichs liegt
Die Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH ist bemüht, die verbleibenden Barrieren zeitnah zu beheben.
5. Feedback und Kontakt
Bitte melden Sie digitale Barrieren gern jederzeit an uns, wir sind bemüht sie nachfolgend zu beheben:
Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH
Breite Str. 37
39576 Stendal
Telefon: 039201 28 07 93
E-Mail: info(at)mitteldeutsche-moebelwerke(dot)com
6. Marktüberwachungsverfahren
Die Einhaltung der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit wird gemäß § 12 BFSG durch die zuständige Marktaufsichtsbehörde überwacht:
Bundesnetzagentur – Marktüberwachung BFSG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Web: www.bundesnetzagentur.de